Kapitel 1 – Ziel und Anwendungsbereich

 

Kapitel 2 – Definitionen

 

Kapitel 3 – Allgemeine Prinzipien

3.1 Einhaltung von geltenden Gesetzen und Verordnungen

3.2 Werte des Unternehmens und wichtige Verhaltensregeln

3.3 Schutz der Privatsphäre

3.4 Vorbeugung gegen Korruption

3.5 Vorbeugung gegen Geldwäsche

3.6 Buchhaltung

 

Kapitel 4 – Interne Beziehungen

4.1 Allgemeine Prinzipien

4.2 Rechte und Pflichten der Unternehmensvertreter und des Personals

4.3 Verhalten

4.4 Einstellung des Personals

4.5 Schulung und Fortbildung der Humanressourcen

4.6 Bewertung der Leistungen und Potential

4.7 Würde der Person

4.8 Sicherheit und Gesundheit

4.9 Geschenke und andere Vergünstigungen (Gefälligkeiten)

4.10 Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen

4.11 Externe Aufträge

4.12 Interessenskonflikt

4.13 Vertraulichkeit von Informationen und Daten

4.14 Schutz des Betriebsvermögens

4.15 Meldungen und Schutz des hinweisenden Angestellten

 

Kapitel 5 – Beziehungen nach außen

5.1 Beziehungen zu Aktionären

5.2 Beziehungen zu Kunden und Partnern

5.3 Beziehungen zu Lieferanten

5.4 Beziehungen zu Freiberuflern

5.5 Beziehungen zu politischen Parteien, politischen und gewerkschaftlichen Organisationen und Lobbyverbänden

5.6 Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung

5.7 Beziehungen zur Gerichtsbehörde, zu Ordnungskräften und zu Inspektions- und Kontrollbehörden

5.8 Beziehungen zu Massenmedien und Kommunikation nach außen

 

Kapitel 6 – Umsetzung

6.1 Verbreitung und Umsetzung des Ethikkodex

6.2 Genehmigung, Monitoring und Aktualisierung des Kodex

 

Kapitel 7 – Sanktionen

 

 

Kapitel 1 – Ziel und Anwendungsbereich

Der vorliegende Ethikkodex legt die Unternehmensprinzipien und –werte, sowie die Rechte, die Pflichten und die Verantwortung der Infranet AG (in der Folge auch “Infranet ” oder “die Gesellschaft”) gegenüber allen Personen und Rechtspersonen dar, mit denen sie zwecks Erreichung des eigenen Gesellschaftszwecks Beziehungen aufbaut.

Der Ethikkodex fällt in den Rahmen der Maßnahmen, die für die Umsetzung der Vorschriften und Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 231/2001 zur Verwaltungshaftung der Gesellschaften, für die von den eigenen Vertretern, Angestellten und Mitarbeitern begangenen Straftaten, getroffen wurden. In diesem Sinne gibt der Kodex die allgemeinen Prinzipien der Betriebsführung, der Überwachung und Kontrolle vor, an denen sich die Organisationsmodelle orientieren müssen und regelt somit auch bedeutende Vorfälle und auffälliges Verhalten. Der Ethikkodex ist somit die Grundlage für das vom besagten Dekret vorgesehenen Organisations-, Betriebs- und Kontrollmodell, dessen Anwendung und Leitung einem eigenen Kontrollorgan mit selbständigen Befugnissen für Initiative und Kontrolle obliegt.

Das Dokument legt somit die wichtigsten Werte, die Referenzstandards und die Verhaltensregeln der Infranet fest und bestimmt Prinzipien, die, ohne Ausnahme für die Vertreter des Unternehmens, für die Angestellten und jede andere Person, die direkt oder indirekt im Namen und Auftrag der Gesellschaft tätig ist, bindend sind und eingehalten werden müssen. Die Schaffung eines Arbeitsklimas, das von einem starken Sinn für ethische Integrität geprägt wird, stellt für die Infranet einen wesentlichen Beitrag zur Effizienz der Unternehmenspolitik und der Kontrollsysteme dar.

Der Ethikkodex will nicht das spezifische Verhalten für jede einzelne Situationen, die eintreten kann, analytisch festlegen, sondern er soll eine allgemeine ethische und moralische Orientierung geben, die bei der Ausübung der eigenen Tätigkeiten eingehalten werden muss, sowie dazu beitragen, der Ausübung von Rechtswidrigkeiten gemäß der vom gesetzesvertretenden Dekret Nr. 231/2001 vorgesehenen Straftaten vorzubeugen.

Die Überzeugung im Interesse oder zum Vorteil der Infranet zu agieren, auch wenn in bester Absicht, rechtfertigt auf keinen Fall ein Verhalten, das im Widerspruch zu den Prinzipien dieses Ethikkodex steht.

Des Weiteren verlangt die Infranet  von allen Personen und Rechtspersonen, mit denen sie eine Beziehung eingeht, dass auch sie sich an die Prinzipien dieses Ethikkodex halten.

 

Kapitel 2 – Definitionen

Im Rahmen dieses Ethikkodex gelten die folgenden Definitionen.

Behörde

Gerichtsbehörde, staatliche und ausländische Institutionen und Verwaltungen, Datenschutzbeauftragter und andere ausländische und italienische Behörden mit Kontroll- und Leitungsbefugnis.

Ethikkodex

Erklärung der Rechte und Pflichten, auch in moralischer Hinsicht, sowie der internen und externen Verantwortung aller innerhalb der Gesellschaft tätigen Personen und Organe, mit dem Ziel der Bestätigung der anerkannten und geteilten Werte und Verhalten, auch hinsichtlich der Vorbeugung und Verhinderung möglicher Widerrechtlichkeiten im Sinne des Ges. v. D. vom 8. Juni 2001, Nr. 231.

Kunden

Privatpersonen oder öffentliche Einrichtungen, die Güter der Gesellschaft kaufen oder die angebotenen Dienste beanspruchen

Mitarbeiter

Personen unter der Leitung oder Kontrolle eines Vertreters des Unternehmens oder Personen, die mit der Infranet gelegentliche Zusammenarbeit, Projektarbeit, Agenturarbeit oder andere Beziehungen unterhalten, welche die Erbringung einer koordinierten und kontinuierlichen, vorwiegend persönlichen nicht untergeordneten Arbeit vorsehen; Berater und Freiberufler, auf die sich die Gesellschaft stützt.

Zielgruppe

Alle Personen oder Rechtspersonen, für welche die Bestimmungen des vorliegenden Ethikkodex Anwendung finden.

Angestellte

Alle Personen, die mit der Gesellschaft ein untergeordnetes Arbeitsverhältnis unterhalten, inbegriffen jene Arbeitskräfte, die abberufen wurden und Arbeitskräfte mit befristeten Aufträgen oder Lehrlingsverträgen oder Teilzeitarbeitskräfte, sowie Leiharbeitskräfte.

Unternehmensvertreter

Der Vorsitzende und die Mitglieder des Verwaltungsrates, des Aufsichtsrates, der Generaldirektor  und die allfälligen Vize-direktor en, die Mitglieder der anderen Gesellschaftsorgane, die eventuell im Sinne des Zivilgesetzbuches eingesetzt wurden, sowie jede weitere Person in Spitzenposition im Sinne des Ges. v. D. 231/2001, wobei darunter jede Person zu verstehen ist, die die Funktion der Vertretung, Verwaltung oder Leitung der Gesellschaft oder einer Organisationseinheit mit finanzieller und funktioneller Autonomie innehat.

Lieferanten

Gegenpartei in den Verfahren für den Ankauf von Gütern und Diensten.

Organisationsmodell

Organisations-, Betriebs- und Kontrollmodell im Sinne des Ges. v. D. vom 8. Juni 2001 Nr. 231.

Partner

Öffentliche Rechtspersonen oder Privatpersonen die mit der Gesellschaft eine Beziehung eingehen, zwecks Abwicklung eines bestimmten Geschäftes

 

Kapitel 3 – Allgemeine Prinzipien

Die Zielgruppen des vorliegenden Kodex müssen dessen Inhalt verinnerlichen und die Vorschriften einhalten.

Der Kodex hat Vorrang vor allen anderen Bestimmung interner Geschäftsordnungen oder Verfahren, die den vorgeschriebenen Bestimmungen des Kodex widersprechen.

3.1 Einhaltung von geltenden Gesetzen und Verordnungen

Die Einhaltung der geltenden Gesetze und Verordnungen stellt eine grundlegende Verpflichtung innerhalb der Beziehungen zwischen der Infranet , den Unternehmensvertretern und allen Angestellten der Gesellschaft dar. Diese Verpflichtung gilt zudem für alle, die aus irgendeinem Grund Beziehungen zur Gesellschaft unterhalten oder unterhalten wollen. Geschäftsbeziehungen zu Personen oder Rechtspersonen, die dieses Prinzip nicht teilen, werden nicht eingegangen oder unterbrochen.

Die Infranet  lehnt widerrechtliches oder unkorrektes Verhalten in jeder Beziehung ab. Es werden alle organisatorischen Mittel eingesetzt, die der Verletzung von Gesetzen und den

Prinzipien der Transparenz, Korrektheit und Loyalität seitens der eigenen Angestellten und Mitarbeiter vorbeugen.

Die Gesellschaft gewährleistet ein kontinuierliches, angemessenes Schulungs- und Sensibilisierungsprogramm hinsichtlich der Problematiken und Fragestellungen des Ethikkodex.

 

3.2 Unternehmenswerte und wichtigste Verhaltensregeln

Die Infranet  hält sich bei der Umsetzung der Unternehmensmission an die Prinzipien der Ehrlichkeit, Korrektheit, Transparenz und Vertraulichkeit.

Die Gesellschaft arbeitet auf folgende primäre Ziele hin:

  • dauerhafte Wertschöpfung für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes;
  • Gewährleistung von Kompetenz, Transparenz, Professionalität, Effizienz;
  • Gewährleistung einer wirksamen Politik zur Behebung von möglichen Interessenskonflikten;
  • Aufwertung der professionellen und persönlichen Entwicklung der Ressourcen;
  • Einhaltung der Regeln der Organisation;
  • Ruf und Vermögen des Unternehmens schützen.

Aber noch wichtiger ist für die Infranet  das Aufzeigen der Bedeutung der Prinzipien von Verantwortung und Moral. Die Sittlichkeit des Verhaltens gründet auf der entschlossenen Umsetzung seitens aller Personen der höchsten Benimm-Standards, in der Überzeugung, dass jede Tätigkeit auch zu Gunsten der Gemeinschaft ausgeführt wird.

Die Einführung des Ethikkodex wird allen betroffenen Personen und Rechtspersonen in passender Form mitgeteilt. Der Ethikkodex muss allen betroffenen Personen zugänglich und deswegen auf der Webseite der Gesellschaft abrufbar sein.

 

3.3 Schutz der Privacy

Die Infranet  sorgt für die Anwendung und die konstante Aktualisierung spezifischer Verfahren für den Datenschutz. Die Gesellschaft hält, unter anderem, folgende Verpflichtungen ein:

  • es wird eine korrekte Trennung von Ausführenden und Verantwortlichen innerhalb der verschiedenen Berufsbilder, die für die Bearbeitung der Informationen zuständig sind, sichergestellt;
  • die Informationen werden aufgrund der verschiedenen Vertraulichkeitsstufen klassifiziert und es werden alle angemessenen Maßnahmen für die einzelnen Phasen der Bearbeitung, getroffen;
  • es werden eigene Abkommen (auch Geheimhaltungsabkommen) mit externen Personen abgeschlossen, die mit der Einholung oder Bearbeitung von Informationen betraut sind oder in irgendeiner Weise in den Besitz vertraulicher Informationen gelangen können.

Die Zielgruppe dieses Ethikkodex ist, hinsichtlich aller Nachrichten und Informationen von denen sie im Rahmen ihrer Position Kenntnis erhält, zu höchster Geheimhaltung und Vertraulichkeit verpflichtet, auch um das technische, finanzielle, rechtliche, administrative, betriebliche und kommerzielle Know-how der Gesellschaft zu schützen.

So darf und muss jede Person:

  • nur die Informationen und Daten einholen und bearbeiten, die für die Ziele der Bereiches, dem sie angehört, erforderlich sind und eng damit in Zusammenhang stehen;
  • die eingeholten Informationen und Daten ausschließlich im Rahmen der einschlägigen Verfahren bearbeiten, die von der Gesellschaft dafür vorgesehen sind;
  • die Daten und Informationen derart speichern und verwahren, dass nicht ermächtigte Personen keine Kenntnis davon erhalten können;
  • die Daten und Informationen entsprechend den festgelegten Verfahren oder auf ausdrückliche Genehmigung der Vorgesetzten mitteilen und, bei Zweifel oder Ungewissheit, erst nachdem festgestellt wurde (nach Anfrage bei den Vorgesetzten oder Nachforschung in der Unternehmenspraxis), dass im spezifischen Fall die Daten oder Informationen freigegeben werden können;
  • sich vergewissern, dass keine absoluten oder bedingten Verbote zur Freigabe der Daten und Informationen über Dritte, die mit der Gesellschaft in irgendeiner Weise in Verbindung stehen, vorliegen, und, wenn erforderlich, das Einverständnis einholen.

Die Infranet verpflichtet sich zur Zurückhaltung und vertraulichen Handhabung der Informationen jeglicher Art, in deren Besitz sie im Rahmen ihrer Tätigkeit gelangt, und zur Vermeidung des Missbrauchs oder der ungewollten Freigabe dieser Informationen. Außerdem verpflichtet sich die Gesellschaft zum Schutz der im Rahmen der Tätigkeit eingeholten, verwahrten und bearbeiteten persönlichen Daten unter voller Einhaltung der Bestimmungen laut Verordnung (EU) 2016/679.

 

3.4 Vorbeugung gegen Korruption

Entsprechend den Prinzipien des vorliegenden Ethikkodex ist jeder Versuch von Bestechung verboten. Kein Verhalten, das als Bestechung ausgelegt werden kann, ist bzw. wird wegen des Umstandes, dass es „üblich“ ist, gerechtfertigt oder toleriert. Es ist nicht zulässig Leistungen zu erzwingen oder anzunehmen, wenn dies nur unter Verletzung der Werte und Prinzipien des Ethikkodex oder mittels Übertretung der anwendbaren Bestimmungen und Verfahren realisierbar ist.

Es ist verboten, Vergütungen jeder Art, Geschenke, wirtschaftliche Vorteile oder andere Vergünstigungen von öffentlichen oder privaten bzw. an öffentliche und private Personen und/oder der von diesen direkt oder indirekt vertretenen Körperschaft, direkt oder indirekt, anzunehmen, zu verlangen, zu machen, gewähren und anzubieten, die:

(a) einen bescheidenen Wert und die gängige Grenze der Höflichkeit überschreiten und (b) dermaßen ausgelegt werden können, dass sie die Beziehungen zwischen den Gesellschaften und den besagten Personen und/oder den direkt oder indirekt vertretenen Körperschaften in ungerechtfertigter Weise beeinflussen könnten, unabhängig davon, dass ausschließlich das Interesse oder der Vorteil der Gesellschaft verfolgt wird.

 

3.5 Vorbeugung gegen Geldwäsche

Die Infranet übt die eigene Geschäftstätigkeit unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen gegen Geldwäsche und der von den zuständigen Behörden erlassenen Bestimmungen aus, indem sie sich verpflichtet keine Geschäfte zu tätigen, die hinsichtlich Korrektheit und Transparenz verdächtig sein könnten.

Die Infranet  muss:

  • die über die Geschäftspartner, Lieferanten, Partner und Berater verfügbaren Informationen im Voraus eingehend prüfen, um deren Ehrbarkeit sowie die Rechtmäßigkeit ihrer Tätigkeit festzustellen, bevor mit ihnen Geschäftsbeziehungen eingegangen werden;
  • so arbeiten, dass jedwede Verwicklung in Geschäfte, die auch nur möglicherweise die Geldwäsche aus kriminellen oder illegalen Tätigkeiten erleichtern könnten, vermieden wird, indem unter Einhaltung der primären und sekundären Bestimmungen gegen Geldwäsche und der internen Kontrollverfahren vorgegangen wird.

 

3.6 Buchführung

Die Buchhaltung ist streng nach den Prinzipien der Wahrheit, Genauigkeit, Vollständigkeit und Transparenz der registrierten Daten ausgelegt. Die Bewertungskriterien beziehen sich auf die Zivilgesetzgebung und die Standards der allgemeinen Annahme.

Die Bilanz der Gesellschaft entspricht den allgemeinen Prinzipien der wahrhaften und korrekten Darlegung der Vermögens-, Wirtschafts- und Finanzlage unter Einhaltung der geltenden allgemeinen und besonderen Bestimmungen. Für jeden Geschäftsvorgang muss ein entsprechender Beleg vorliegen, damit bei der Durchführung von Kontrollen jederzeit die Art und der Grund des Geschäftsvorganges festgestellt werden und bestimmt werden kann wer den Vorgang genehmigt, vorgenommen, registriert und überprüft hat.

Die Angestellten und Mitarbeiter müssen sich jeder Tat enthalten, sei es aktiver oder unterlassender Art, die direkt oder indirekt diese Prinzipien oder die internen Verfahren verletzen, welche die Ausarbeitung der Buchhaltungsunterlagen und ihrer Darstellung nach außen betreffen.

Das Personal muss die Bücher – und jede Eintragung – sorgfältig, rechtzeitig und vollständig führen und dabei die internen Verfahren bezüglich Buchhaltung genau einhalten.

Infranet unterstützt die Teilnahme an Ausbildungs- und Schulungsmaßnahmen, um die für die Ausarbeitung und Verwaltung der Buchhaltungsunterlagen zuständigen Personen hinsichtlich der Regeln und Verfahren zu informieren und auf dem letzten Stand zu halten.

.

Infranet  verpflichtet, bei der Verwaltung der Geschäftsvorgänge mit zusammenhängenden Parteien höchste Korrektheit und Transparenz zu gewährleisten, entsprechend den erlassenen einschlägigen Bestimmungen.

 

Kapitel 4 – Interne Beziehungen

4.1 Allgemeine Prinzipien

Infranet  erkennt die zentrale Rolle der Humanressourcen an, von denen Professionalität, Hingabe, Loyalität, Ehrlichkeit und Teamgeist verlangt werden.

Die Gesellschaft verpflichtet sich, Arbeitsbedingungen zu realisieren, die die Erhaltung der geistigen und körperlichen Gesundheit der Arbeitskräfte und den Respekt der moralischen Persönlichkeit gewährleisten, indem jede Art von Diskriminierung, von illegalen Bedingungen oder ungerechtfertigten Unannehmlichkeiten vermieden wird. Sie verpflichtet sich außerdem zur Anwendung von Kriterien der Unparteilichkeit, des Verdienstes, der Kompetenz und Professionalität für jede Entscheidung hinsichtlich der Arbeitsverhältnisse der eigenen Angestellten und Mitarbeiter. Jede Art und jeder Versuch der Diskriminierung bei der Auswahl, der Einstellung, der Ausbildung, der Führung, der Schulung und der Entlohnung des Personals ist verboten.

Der Generaldirektor setzt sich dafür ein, dass alle Führungskräfte, die Angestellten und Mitarbeiter ja nach Zuständigkeit ein besagten Prinzipien entsprechendes Verhalten an den Tag legen und diese umsetzen. Außerdem setzte er sich ein, dass jeder Verantwortliche sich gegenüber seinen Mitarbeitern gerecht verhält, ihre berufliche Entwicklung fördert und die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz aufrecht erhält, in einem Arbeitsklima, das durch den Einsatz aller betragen wird und sich am gegenseitigen Vertrauen, der Loyalität, der Korrektheit und dem Respekt der Würde eines jeden einzelnen orientiert.

 

Infranet setzte jede Aktion um, die dazu dient jeder Abweichung vom Prinzip der Chancengleichheit und jede Form der psychologischen, körperlichen und sexuellen Belästigung gegen Angestellte und MitarbeiterInnen zuvorzukommen.

 

4.2 Rechte und Pflichten der Unternehmensvertreter und des Personals

Jeder Unternehmensvertreter, Angestellte und/oder Mitarbeiter sollte den Inhalt dieses Ethikkodex kennen und einhalten. Das eigene Verhalten ist auf Respekt, Kooperation und gegenseitige Zusammenarbeit auszurichten, wobei loyal und nach gutem Glauben zu agieren ist und die vertraglich eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen und die geforderten Leistungen zu erbringen sind. Die Vertreter des Unternehmens und die Angestellten, ohne Rücksicht auf die ausgeübte Funktion und/oder übernommene Verantwortungsstufe, müssen die betrieblichen Bestimmungen und Verfahren kennen und befolgen, besonders jene im Bereich Kontrolle, Umweltschutz, Sicherheit und Datenschutz.

Was die Mitarbeiter angeht, gewährleistet Infranet die umgehende Verbreitung des vorliegenden Ethikkodex, der allen zugänglich ist.

Die Vertreter des Unternehmens müssen in ihrem Verhalten den höchsten moralischen Ansprüchen genügen. Bei der Ausübung der zugeteilten Aufgaben und Pflichten müssen sie sich an die Prinzipien der Unabhängigkeit, der Unparteilichkeit, der Loyalität, der Diskretion halten, ohne Rücksicht auf persönliche Interessen. Im Bewusstsein der eigenen Rolle, der Art der ausgeübten Funktionen und der Wichtigkeit der eigenen Aufgaben und Verantwortung, müssen die Vertreter des Unternehmens und das gesamte Personal so verhalten, dass der Ruf der Gesellschaft und das Vertrauen der Öffentlichkeit in sie geschützt und gefördert wird.

 

4.3 Verhalten

In der Ausübung der jeweils eigenen Aufgaben, müssen die Vertreter des Unternehmens und das Personal:

  • die geltenden internen Bestimmungen einhalten, die Einhaltung der Prinzipien der Korrektheit und Transparenz und der Gesetze gewährleisten.
  • immer ein Verhalten zeigen, das auf Disziplin, Würde und Vertrauenswürdigkeit ausgerichtet ist.
  • mit den Kollegen/innen, den Führungskräften und den eigenen Verantwortlichen zusammenarbeiten, indem alle Informationen weiter gegeben und ein Einsatz gezeigt wird, der es ermöglicht, die zugewiesenen Aufgaben und die Verfolgung der gemeinsamen Ziele mit der höchsten Effizienz zu erfüllen. Die Zusammenarbeit muss aktiv und intensiv sein, gemäß den Richtlinien der Gesellschaft und den Bestimmungen der Kollektivverträge des Staates und des Landes.
  • die Pflicht zu Geheimhaltung und Vertraulichkeit einhalten.
  • eine dem Arbeitsumfeld angemessene Sprache pflegen und Kleidung tragen.

Die Vertreter des Unternehmens treffen die eigenen Entscheidungen ohne sich unter Druck setzen zu lassen, sie vermeiden es Privilegien zu schaffen oder auszunutzen und sie halten sich an die Prinzipien der Transparenz. Sie arbeiten unparteilich und vermeiden Vorzugsbehandlungen. Dazu unterhalten sie mit den von der Gesellschaftstätigkeit betroffenen Personen keine Beziehungen, welche die unabhängige Urteilsfähigkeit beeinträchtigen oder ihre Unparteilichkeit beeinflussen könnten.

Jeder Angestellte muss den Rang und die Aufgaben, die ihm aufgrund des Systems von bestimmten Vollmachten und Befugnissen zugewiesen wurden, gewissenhaft erfüllen und korrektes Verhalten gegenüber den Kunden und den Kollegen und Mitarbeitern zeigen und gewährleisten.

Ein Verhalten, das die moralische Würde und Persönlichkeit anderer Personen verletzt oder beleidigt ist verboten. Bei hierarchischen Beziehungen oder Beziehungen zwischen ungleichen Rängen oder Positionen, ist die Autorität mit Gerechtigkeit, Respekt und Mäßigung auszuüben

 

und jeder Missbrauch zu vermeiden. Insbesondere ist jede Ausübung der Autorität mit Verletzung der Würde der Angestellten und Mitarbeiter zu vermeiden und die Entscheidungen hinsichtlich der Arbeitsorganisation müssen den Wert der einzelnen Beziehungen immer berücksichtigen.

 

4.4 Personaleinstellung

Der Generaldirektor  muss geeignete Maßnahmen ergreifen, um jede Form von Bevorzugung, Vetternwirtschaft und Klientelismus bei den Auswahlverfahren und der Anstellung von Personal zu vermeiden (z. B.: er muss vermeiden, dass der Zuständige für die Auswahl ein Verwandtschafts- oder Naheverhältnis zum Bewerber hat; Vermeidung von Bewerbungen von Personen mit Familienbanden mit Angestellten und, wenn aber die objektive Notwendigkeit in diesem Sinn vorliegt, die Dokumentierung der absoluten Unparteilichkeit bei der Auswahl von Bewerbern, die mit Angestellten oder Mitarbeitern verwandt sind).

 

Die Bewertung des einzustellenden Personals erfolgt auf der Grundlage der Entsprechung der zu diesem Zeitpunkt von der Gesellschaft geforderten Profile und die Entscheidungen werden aufgrund offensichtlicher besserer professioneller Merkmale im Vergleich zu den anderen Kandidaten getroffen. Die geforderten Informationen stehen in Zusammenhang mit der Überprüfungen der professionellen und psychischen Eignung mit Achtung der persönlichen Sphäre und der Meinungen des Kandidaten.

4.5 Ausbildung und Schulung der Humanressourcen

Die Gesellschaft verpflichtet sich, für die Schulung des Personals zu sorgen. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Neueinstellungen und den Angestellten, die einen neuen Auftrag

ausführen sollen, da sie vor einer anderen Arbeit und verschiedenen Gefahrensituationen gegenüber stehen.

 

4.6 Bewertung der Leistungen und Potential

Die strategische Bedeutung der Humanressourcen für die Erreichung der Betriebsziele ist bekannt. Die Personalverwaltung ist somit darauf ausgerichtet, den betroffenen Personen zu ermöglichen, ihre Kompetenzen angemessen zu entwickeln. Dafür werden die weitesten Möglichkeiten für die berufliche Realisierung angeboten aufgrund objektiver Bewertungsinstrumente für Leistung und Potential.

Jeder der für die Personalführung und –verwaltung jeder Art und jeden Ranges verantwortlich ist, muss, über die Gewährleistung der korrekten und ordentlichen Erledigung der Arbeit hinaus, die Professionalität, den Einsatz, die Korrektheit und die Bereitschaft belohnen und dabei jede Form der Diskriminierung oder Bevorzugung vermeiden.

 

4.7 Würde der Person

Infranet erkennt an, dass die Humanressourcen ein unerlässliches Element für die Existenz, die Entwicklung und den Erfolg der Organisation sind und dass die Motivation und Professionalität des eigenen Personals ein grundlegender Faktor für die Erreichung der eigenen institutionellen Ziele sind.

Infranet verpflichtet sich somit, die körperliche und moralische Unversehrtheit der Angestellten und Mitarbeiter zu schützen und das Recht auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Deswegen schützt die Gesellschaft die Angestellten und Mitarbeiter vor psychischer Gewalt und bekämpft jede Art von Diskriminierung oder Verletzung der Person, ihrer Überzeugungen und Neigungen (z. B. im Falle von Kränkungen, Drohungen, Isolation oder Zudringlichkeiten, beruflicher Einschränkung).

 

4.8 Sicherheit und Gesundheit

Die Schaffung und die Führung von angemessenen Arbeitsräumen und –orten vom Gesichtspunkt der Sicherheit und der Gesundheit der Angestellten, gemäß den einschlägigen staatlichen und internationalen Richtlinien, stellt für Infranet einen Faktor von besonderer Bedeutung dar.

4.9 Geschenke und andere Vergünstigungen

Die Vertreter des Unternehmens und das Personal dürfen weder für sich noch für andere Personen und auch nicht anlässlich von Festtagen Vergünstigungen, Geschenke oder andere Vorteile, die nicht von beschiedenem Wert sind, von Rechtsträgern (Personen, Körperschaften, Gesellschaften) annehmen, die in irgendeiner Weise von der Tätigkeit der Gesellschaft betroffen sind. Vorteile, Geschenke oder andere Vergünstigungen, die nicht von bescheidenem Wert sind, müssen zurückgegeben oder an die Gesellschaft abgetreten werden.

Die Vertreter des Unternehmens und das Personal haben sich zu enthalten, Kunden, Handelspartnern, Lieferanten, Aktionären, externen Mitarbeitern und allen, die Beziehungen zu Infranet  haben, direkt oder indirekt und im persönlichen Namen, Vorteile, Bargeld, Geschenke oder Vergünstigungen jeder Art anzubieten, um sich ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen.

Handelsübliche Freundlichkeiten, wie Geschenke oder Formen der Gastlichkeit, sind zulässig, sofern sie von beschiedenem Wert sind und die Integrität und den Ruf einer der Parteien beeinträchtigen und die Unbefangenheit des Urteils des Beschenkten nicht beeinflussen.

4.10 Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen

Für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen nehmen die Delegierten weder Bargeld noch andere Geschenke entgegen und die Erstattung der Fahrt- und Aufenthaltskosten zu Lasten des Organisators sind nur in dem Rahmen zulässig, in dem sie auch anderen Teilnehmern anerkannt werden.

4.11 Externe Aufträge

Die Vertreter des Unternehmens und das Personal übernehmen externe Aufträge, die keine negativen Auswirkungen auf die Erledigung ihrer Pflichten haben, keine Interessenkonflikte generieren und der Gesellschaft keinen Imageschaden zufügen.

4.12 Interessenskonflikt

Jeder Vertreter des Unternehmens, jeder Angestellte und/oder Mitarbeiter hat die Pflicht, seine Arbeit ausschließlich im Interesse der Gesellschaft zu leisten. Dafür sind alle Konfliktsituationen zu vermeiden, die, auch nur möglicherweise, die Gesellschaft beeinträchtigen oder ungerechtfertigte Vorteile für sich, für Familienangehörige oder zusammenlebende Personen bewirken könnten.

Sie müssen alle Interessenskonflikte zwischen persönlichen oder familiären wirtschaftlichen Tätigkeiten und den in Infranet bekleideten Aufgaben vermeiden.

Sollte sich ein Vertreter des Unternehmens, ein Angestellter und/oder Mitarbeiter in einer Lage befinden, die auch nur möglicherweise, einen Interessenskonflikt darstellen oder bewirken könnte, hat er davon sofort schriftlich den Generaldirektor oder Präsidenten zu informieren, damit das tatsächliche Vorliegen abgewogen und eine allfällige Maßnahme festgelegt werden kann.

Als Beispiel und nicht erschöpfend können folgende Situationen Interessenskonflikte hervorrufen:

  • aus der eigenen Arbeitstätigkeit direkte oder indirekte finanzielle oder nicht finanzielle Gewinne oder Vorteile ziehen, mit oder ohne Schaden für die Gesellschaft;

 

  • wirtschaftliche und finanzielle Interessen (freiberufliche Aufträge, usw.), auch über Familienmitglieder, mit Kunden, Lieferanten unterhalten oder, auch über Familienmitglieder, Arbeitstätigkeiten bei Kunden, Lieferanten ausführen;
  • Bargeld, Geschenke oder Gefälligkeiten jeder Art von Personen, Betrieben oder Körperschaften annehmen, die Geschäftsbeziehungen mit der Gesellschaft haben oder aufnehmen wollen;
  • die eigene Position im Unternehmen oder die bei der Arbeit gewonnenen Informationen so nutzen, dass ein Konflikt zwischen den eigenen Interessen und den Interessen des Unternehmens entstehen könnte, oder finanzielle oder nicht finanzielle Vorteile zu erhalten;
  • hinsichtlich der eigenen Position, der Rolle oder der Befugnisse innerhalb der Gesellschaft und/oder zur Rolle der Infranet falsche Überzeugzungen erwecken oder diese missbrauchen, wobei sofort einzuschreiten ist, um alle und eventuelle Missverständnisse zu beseitigen;
  • wegen des ungerechtfertigten Erhalts oder des Versprechens von Geld für sich oder andere gegen die Dienstpflicht verstoßen, Amtshandlungen unterlassen oder verzögern.

Bevor ein Familienangehöriger oder Hausgenosse einen bezahlten Beraterauftrag, einen Führungsposten, einen Verwaltungsposten oder einen anderen Auftrag für die Gesellschaft annimmt, hat dies jeder Vertreter des Unternehmens und/oder Angestellte zu melden.

Die Vertreter des Unternehmens vermeiden im ersten Jahr nach dem Auslauf ihres Mandates jeden Interessenskonflikt, der aus jeder neuen privaten oder freiberuflichen Tätigkeit entstehen könnte.

4.13 Vertraulichkeit der Informationen und Daten

Im Sinne des vorliegenden Ethikkodex und der Verordnung (EU) 2016/679 sind die Verwaltungsräte, die Angestellten und Mitarbeiter angehalten, zu den Informationen, Dokumenten, Studien, Initiativen, Projekten, Verträgen, Plänen, usw., von denen sie durch die Arbeit Kenntnis haben, strengstes Stillschweigen zu wahren. Das gilt besonders für Informationen, die das Image der Kunden oder der Gesellschaft beeinträchtigen können.

Infranet setzt die faktischen und logischen Maßnahmen zur Sicherung der verwalteten Informationen und um zu vermeiden, dass sie für unbefugte Personen zugänglich sind, um.

Alle Informationen, besonders jene, von denen man bei den für die Kunden erbrachten Arbeiten Kenntnis erhält, sind als streng vertraulich anzusehen und dürfen Dritten weder mitgeteilt noch verwendet werden, um direkt oder indirekt, Vorteile für sich, für die eigene Familie, für Verwandte und Verschwägerte oder andere Dritte zu erhalten.

Die Verwaltungsräte und das Personal sind nicht befugt, vertrauliche Informationen zu den Inhalten der laufenden Geschäfte und Tätigkeiten zu erteilen, besonders wenn diese Ermittlungen oder Inspektionen betreffen. Sie dürfen auch keine Informationen zu den zu treffenden Entscheidungen und Maßnahmen zu laufenden Verfahren erteilen, bevor diese nicht offiziell von der Gesellschaft beschlossen und den Parteien formell mitgeteilt wurden.

4.14 Schutz des Gesellschaftsvermögens

Jeder Angestellte hat mit der gebotenen Sorgfalt zu arbeiten, um die Unternehmensressourcen zu schützen. Die Verfahren zur Regelung ihrer Verwendung sind einzuhalten. Jeder Angestellte muss die Ressourcen, die ihm anvertraut sind oder für die er verantwortlich ist, sorgsam benutzen und mit Einsatz zur Erreichung der Gesellschaftsziele beizutragen sowie missbräuchliche Benutzung vermeiden, die den Interessen von Infranet schaden kann, und geltende Bestimmungen verletzt.

4.15 Meldungen und Schutz des meldenden Angestellten

Jeder Verwaltungsrat, Angestellte und Mitarbeiter muss sofort jede Situation melden, die eine oder mehrere Bestimmungen dieses Ethikkodex verletzen oder verletzen können, von denen er aus irgendeinem Grund weiß.

Keinen Schutz gibt es für Meldungen, die allein auf Verdacht oder Hürdensagen beruhen.

Im Sinne des Art. 54-bis, Absatz 2 wird im Rahmen eines allfälligen Disziplinarverfahrens, das gegen den Gemeldeten eingeleitet wird, die Identität des Melders geheim gehalten, vorbehaltlich der gesetzlichen Pflichten und des Wahrung der Rechte der Gesellschaft oder der fälschlicherweise oder böswillig beschuldigten Personen.

Gemäß der Bestimmung des Art. 1, Absatz 51, der den Art. 54-bis in das Gesetzes vertretende Dekret vom 30. März 2001, Nr. 165 einfügt gilt: «Abgesehen von den Fällen der Verleumdung oder üblen Nachrede oder aus denselben Gründen im Sinne des Artikels 2043 des Zivilgesetzbuches, darf der Angestellte, der bei der Gerichtsbehörde oder dem Rechnungshof Klage einreicht oder seinem direkten Vorgesetzten ungesetzliche Verhalten meldet, von denen er im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses Kenntnis erhalten hat, aus Gründen, die direkt oder indirekt mit der Anzeige in Zusammenhang stehen, nicht bestraft, entlassen oder direkt oder indirekt diskriminierenden Maßnahmen unterzogen werden, die Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen haben».

 

Kapitel 5 – Beziehungen nach außen

5.1 Beziehungen zu Aktionären

Bei der Verfolgung des Zieles der Wertschöpfung, geht die Gesellschaft vor, indem sie den Aktionären ausreichende, umgehende und vollständige Informationen zu den wichtigsten Aspekten der Unternehmensführung  gibt und dabei die eigene Vorgangsweise, neben den bereits angesprochenen Prinzipien und Werten, auch höchste Transparenz und Einhaltung der Gesetze ausrichtet.

5.2 Beziehungen zu Kunden und Partnern

Infranet unterhält Handels-, Geschäfts- und Partnerschaftsbeziehungen mit Rechtsträgern, die aufgrund der im Besitz befindlichen Informationen oder aus objektiv feststellbaren Gründen, passende Voraussetzungen an personeller und kommerzieller Seriosität und Zuverlässigkeit aufweisen. Auch wenn gegen niemanden Voreingenommenheit besteht, will die Gesellschaft keine direkten oder indirekten Beziehungen mit Rechtsträgern unterhalten,

deren Zugehörigkeit zu kriminellen Organisationen bekannt ist oder gemutmaßt wird oder zu Rechtsträgern, die in einer rechtlichen Grauzone tätig sind. So sind, zum Beispiel, folgende Beziehungen ausgeschlossen: mit Personen oder Organisationen, die in Zusammenhang stehen mit Drogen- und Waffenhandel, mit Pornographie, mit Geldwäsche aus illegalen Tätigkeiten, mit Wucher, mit Terrorismus oder Unterstützung des Terrorismus.

Infranet verpflichtet sich, alle gesetzliche vorgesehenen Initiativen zur Kriminalitätsbekämpfung genauestens umzusetzen.

Die Gesellschaft sorgt für die konstante Information der Rechtsträger, zu denen Handels-, Geschäfts- und Partnerschaftsbeziehungen bestehen, und zwar klar und erschöpfend zu allem, was in ihrer Zuständigkeit ist.

Die Gesellschaftsstrukturen pflegen alles, was die Transparenz fördern kann, mit der alleinigen Einschränkung der Vertraulichkeit bedingt durch die Notwendigkeit, Dritten nicht offen zu legen, was die Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft oder einzelner Teile gefährden könnte.

 

In den Beziehungen zu Kunden und Partnern hat jeder Angestellte den ihm zustehenden Ermessensspielraum zu nutzen. Besondere Aufmerksamkeit ist darauf zu widmen, dem Kunden eine angemessene Dienstgüte zu gewährleisten.

5.3 Beziehungen zu Lieferanten

Infranet verpflichtet sich, bei der Beschaffung von Gütern und Diensten auf dem Markt mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis mittels einer kontinuierlichen Suche von Alternativen auf dem Markt zu gewährleisten, die, bei gleicher technischer Wertigkeit, die beste wirtschaftliche Möglichkeit bieten.

In diesem Sinn:

  • setzt sich die Gesellschaft ein, dass für jeden, der die geforderten Voraussetzungen besitzt, die Teilnahme an den Auswahlverfahren für dem Vertragsabschluss, gewährleistet ist, wobei in der Auswahl objektive und belegbare Kriterien zur Anwendung kommen
  • gewährleistet die Gesellschaft bei jeder Auswahl eine ausreichende Konkurrenz; allfällige Ausnahmen müssen bewilligt und dokumentiert werden und dürfen, in jedem Fall, nur für kleine Lieferungen oder bewiesener Inexistenz verschiedener Bewerber hinsichtlich des Liefergegenstandes zugelassen werden
  • fordert die Gesellschaft die Verwahrung und Archivierung aller gesammelten Informationen und, besonders, aller offiziellen Dokumente des durchgeführten Wettbewerbes und der unterzeichneten Verträge in der von den Gesetzen und allfälligen internen Verfahren vorgesehenen Form
  • stellt die Gesellschaft die Transparenz des Ankaufsverfahrens bei den Geschäftsverhandlungen mit den Lieferanten mittels Vergleich der Preise mit den Referenzparametern sicher, die über Marktanalysen gewonnen wurden.

Infranet gewährleistet die Verwendung von Formularen, Instrumenten und Kontrollen, die geeignet sind ausreichende Stufen der Effizienz und Transparenz in der Beschaffung von Gütern und Diensten zu erhalten. Die allfällige Auslagerung einiger Phasen der Betriebsprozesse muss von eigenen Verträgen geregelt werden, die, unter anderen, auch die Regelung der Dienstgüte, die Art der Kommunikation der Ergebnisse der ausgeführten Tätigkeit seitens des Outsourcers und die Kontrollmethoden der Gesellschaft vorsehen. Die Outsourcer müssen sich somit verpflichten, das geforderte Qualitätsniveau einzuhalten, besonders hinsichtlich der Arbeit in Zusammenhang mit der Kundenbeziehung, sowie die im Ethikkodex enthaltenen Prinzipien einzuhalten.

Die Gesellschaft verpflichtet sich zu vermeiden, dass für Lieferanten ungerechtfertigte Vorteile entstehen und jede Vorzugsbehandlung von Rechtsträgern mit Verwandtschaftsbanden, Familienbanden oder freundschaftlichen Beziehungen zu Verwaltungsräten oder Angestellten vermieden wird.

Infranet bringt die Bestimmungen des vorliegenden Ethikkodex sowohl anlässlich der Auswahl eines neuen Lieferanten als auch im Lauf des Lieferverhältnisses zur Anwendung.

Bei den Beschaffungsverträgen sieht die Gesellschaft, im Falle der Verletzung der aus dem Kodex entstehenden Verpflichtungen eigene Klauseln der Vertragslösung oder des Verfalls des Vertragsverhältnisses vor.

5.4 Beziehungen zu Freiberuflern

Infranet stützt sich bei der Vergabe von freiberuflichen Aufträgen auf die Prinzipien der Kompetenz, Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Korrektheit. Alle Entgelte oder aus einem Rechtstitel an die beauftragten Freiberufler bezahlten Beträge müssen ausreichend belegt und im Verhältnis zur ausgeführten Tätigkeit stehen, auch in Berücksichtigung der Marktsituationen.

Die Gesellschaft verpflichtet sich zu vermeiden, dass für die besagten Rechtsträger ungerechtfertigte Vorteile entstehen und jede Vorzugsbehandlung von Rechtsträgern mit Verwandtschaftsbanden, Familienbanden oder freundschaftlichen Beziehungen zu Verwaltungsräten oder Angestellten vermieden wird.

 

Infranet bringt die Bestimmungen des vorliegenden Ethikkodex sowohl anlässlich der Auswahl der Freiberufler als auch im Lauf des Verhältnisses mit ihnen zur Anwendung.

Bei den Beauftragungsverträgen sieht die Gesellschaft, im Falle der Verletzung der aus dem Kodex entstehenden Verpflichtungen eigene Klauseln der Vertragslösung oder des Verfalls des Vertragsverhältnisses vor.

5.5 Beziehungen zu politischen Parteien, politischen Organisationen und Gewerkschaften, Lobbyverbänden

In den Beziehungen zu politischen Parteien, politischen und gewerkschaftlichen Organisationen, Lobbys und Interessensvertretungen, Berufsverbänden und Massenmedien, hält sich Infranet genau an die Prinzipien und Bestimmungen des vorliegenden Ethikkodex in Berücksichtigung der jeweiligen Rollen im Rahmen der sozialen Aktionen.

Die gegenständlichen Beziehungen werden ausschließlich von den Verwaltungsräten und vom Generaldirektor oder den nach der internen Corporate Governance der Gesellschaft zuständigen Angestellten unterhalten.

Infranet schüttet keine direkten oder indirekten Beiträge an Parteien, Bewegungen, Komitees und politische oder gewerkschaftliche Organisationen, sowie an deren Vertreter und Kandidaten aus.

5.6 Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung

Infranet erkennt an, dass die Vergehen gegen die öffentliche Verwaltung in der Lage sind, die Stabilität und Sicherheit zu gefährden, die demokratischen Werte und die Moral zu bedrohen und die wirtschaftliche, politische und soziale Entwicklung in Gefahr zu bringen. Im vorliegenden Ethikkodex werden deswegen die Grundprinzipien bestätigt, die auf der Einhaltung der geltenden Gesetze und Verordnungen beruhen. Jeder Verwaltungsrat, Angestellte und Mitarbeiter muss die Einhaltung der Prinzipien der Korrektheit und Transparenz bei der Aufnahme und Betreuung von Beziehungen mit der öffentlichen Verwaltung bei den Verhandlungen, dem Abschluss und der Ausführung von Verträgen, Zuweisung und Verwaltung der Genehmigungen, Konzessionen oder Vergaben, Inspektions- und Kontrolltätigkeiten oder im Rahmen von Gerichtsverfahren sicher stellen. Versuche von Korruption, unrechtmäßiger Bevorteilung, verschleierndem Verhalten, direktem oder indirektem Verlangen von nicht zustehenden Vorteilen, sowie jedes Verhalten, das geeignet ist, dem Land Südtirol, der Region Trentino-Südtirol, dem Staat, der EU oder anderen öffentlichen Körperschaften einen ungerechtfertigten Schaden zuzufügen, sind absolut verboten.

Die Verwaltungsräte, die Angestellten und die Mitarbeiter, die Beziehungen mit der öffentlichen Verwaltung haben, werden in jedem Fall enthalten besondere Bedingungen und/oder Vorteile zu gewähren, anzubieten oder zu versprechen, die nicht zur normalen operativen Gesellschaftstätigkeit gehören.

Die Verwaltungsräte, die Angestellten und die Mitarbeiter, die im Sinne der geltenden Gesetzgebung als öffentliche Beamte oder als Beauftragte eines öffentlichen Dienstes agieren, müssen gesetzestreu und nach Berufsethos vorgehen, unter Respekt der Positionen der

Privatpersonen, mit denen die arbeiten. So dürfen sie ihre Stellung und ihre Befugnisse als öffentliche Beamte oder Beauftragte eines öffentlichen Dienstes nicht dahingehend missbrauchen, um Personen zu zwingen oder zu verleiten, ihnen oder einem Dritten für eingenommenes oder einzunehmendes Verhalten ungerechtfertigt Bargeld, Geschenke oder andere Vergünstigungen zu geben oder zu versprechen.

5.7 Beziehungen zur Gerichtsbehörde, zu Ordnungskräften und Inspektions- und Kontrollbehörden

Die Zielpersonen dieses Ethikkodex müssen die geltenden Bestimmungen und die erlassenen Bestimmungen im Rahmen ihrer jeweiligen Tätigkeitsbereiche genauestens einhalten und jeder Anfrage der zuständigen Institutionen oder Behörden umgehend nachkommen.

 

Infranet verlangt höchste Bereitschaft und Zusammenarbeit gegenüber den Vertretern der Gerichtsbehörde, der Ordnungskräfte und des öffentlichen Beamten mit Inspektionsbefugnissen im Auftrag jeder öffentlichen Verwaltung.

Es ist strengstens verboten Aufzeichnungen, Protokolle, Buchhaltungsunterlagen und jede Art von Dokumenten (auf Papier oder digital) zu zerstören oder zu fälschen, bzw. den zuständigen Behörden angesichts eines Gerichtsverfahrens, einer Ermittlung oder einer Inspektion falsche Erklärungen zu geben.

Desgleichen ist es verboten mit Erteilung freiberuflicher Aufträge, mit Geschenken oder Versprechen von Geschenken, mit Bargeld oder anderen Vorteilen (direkt oder über eine Mittelsperson) den inspizierenden Beamten bzw. die zuständige Gerichtsbehörde zu überzeugen oder überreden.

 

5.8 Beziehungen zu Massenmedien und Kommunikation nach außen

Im Rahmen der Einhaltung der vom Verwaltungsrat festgelegten Richtlinien und Kriterien, verpflichtet sich Infranet zur Förderung und Verbreitung der Unternehmenskultur und –werte nach innen und außen.

Ohne vorherige Genehmigung des Präsidenten und mit Ausnahme des Generaldirektor s, haben sich die Verwaltungsräte und das Personal davon zu enthalten den Pressevertretern, den Vertretern der anderen Medien und jedem Dritten Erklärungen, Interviews oder Nachrichten zu den Geschäften der Gesellschaft oder ihrer Organisation abzugeben. Die Verhaltenskriterien in den Beziehungen zu den Informationsmedien sind auf Transparenz, Korrektheit, Zeitnähe und Vollständigkeit der Informationen ausgerichtet. Die Inhalte der Erklärungen, Interviews oder Mitteilungen an die Informationsmedien müssen immer dokumentiert oder belegbar sein.

Die Gesellschaft ist für die erteilten Informationen und durchgeführten Werbeaktionen verantwortlich, seien sie von institutioneller oder kommerzieller Natur, auch wenn sie von dritten Beauftragten erarbeitet und/oder durchgeführt wurden (Berater, Vertreter, Agenturen, usw.). Die verbreiteten Werbebotschaften müssen jede Erklärung oder Darstellung vermeiden, welche die Zielgruppen derselben, besonders aber allfälligen Kunden, durch Unterlassungen, Zweideutigkeit oder Übertreibungen zu Fehlern verleiten könnten. Die Inhalte der Werbebotschaften müssen immer dokumentiert oder belegbar sein.

Die an die besagten Rechtsträger gerichteten oder von diesen erhaltenen Geschenke stehen ausschließlich in Zusammenhang mit Fest- und Feiertagen oder Veranstaltungen von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft. Die Geschenke müssen innerhalb festgesetzter Richtwerte zugewiesen und verteilt werden und sie dürfen nur von bescheidenem Wert sein, aufgrund einer an Korrektheit und Angemessenheit ausgerichteten Bewertung.

 

Kapitel 6 – Umsetzung

6.1 Verbreitung und Umsetzung des Ethikkodex

Infranet verpflichtet sich:

  • zur Verbreitung des vorliegenden Ethikkodex an alle Zielpersonen und alle direkt oder indirekt betroffenen Rechtsträger
  • zur Ausarbeitung von Mitteln für die Kenntnis, zur Erläuterung, zur Information und Sensibilisierung bezüglich des Inhalts des Ethikkodex
  • zur periodischen Überprüfung zur Kontrolle des Einhaltungsgrades der Bestimmungen des Ethikkodex
  • zur konstanten Aktualisierung des Ethikkodex im Verhältnis zur wirtschaftlichen, finanziellen und kommerziellen Entwicklung der Tätigkeit der Gesellschaft, zu allfälligen Änderungen der Organisations- und Betriebsstruktur sowie im Verhältnis zu den im Rahmen der Überwachung festgestellten Übertretungen
  • zur Einführung passender Mittel der Vorbeugung, zur Umsetzung passender Sanktionsmaßnahmen, sowie ihrer umgehenden Verhängung im Falle festgestellter Verletzungen der Bestimmungen des Ethikkodex.

Die Direktion muss dafür sorgen, dass alle Zielgruppen des Ethikkodex die enthaltenen moralischen Normen und Prinzipien verstehen und kennen.

6.2 Genehmigung, Monitoring und Aktualisierung des Kodex

Die spezifischen Bestimmungen dieses Ethikkodex stellen Beispiele der häufigsten Verhalten dar und beschränken den Anwendungsbereich der enthaltenen Prinzipien nicht.

Der Ethikkodex tritt mit dem Datum in Kraft, an dem der Verwaltungsrat ihn in der derzeitigen Fassung genehmigt hat.

Kapitel 7 – Sanktionen

Die Nichteinhaltung der Bestimmungen des Ethikkodex seitens der Zielgruppen zieht je nach Rolle der betroffenen Person unterschiedliche Sanktionen nach sich, neben dem Ersatz des Schadens, der eventuell aus der Nichteinhaltung entstehen kann.

Die Einhaltung des Ethikkodex seitens der Zielgruppen ist Bestandteil der allgemeinen Pflichten von Loyalität, Korrektheit, Umsetzung des Arbeitsvertrages nach gutem Glauben und ist auch aufgrund uns Kraft Art.2104 des Zivilgesetzbuches (Sorgfaltspflicht des Arbeitnehmers) gefordert. Die Verletzungen des Ethikkodex sind eine Nichteinhaltung der Obliegenheiten aus dem Arbeitsverhältnis, mit allen vertraglichen und gesetzlichen Folgen, auch mit Bezug auf die Bedeutung derselben, wie verbotenes Disziplinarverhalten und/oder Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses.

Die Übertretung der Bestimmungen des Ethikkodex seitens der Mitglieder der Gesellschaftsorgane kann seitens der zuständigen Gesellschaftsorgane die Verhängung der angemessenen gesetzlich vorgesehenen oder zulässigen Maßnahmen zur Folge haben.

Die Übertretungen seitens der Angestellten, Mitarbeiter, Berater und Partner sind entsprechend den in den Aufträgen und Verträgen sowie laut Bestimmungen in den Gesetzen strafbar.